Lustbarkeitsabgabe

Hinweis zur VO.Beschlußfassung:

"Es wird festgehalten, dass die Festsetzung der Pauschalabgabe gem. § 14 des OÖ. Lbk.Gesetzes nicht willkürlich erfolgt ist, sondern im besonderen unter Berücksichtigung von Kriterien des Jugendschutzes (Jugendgefährdung) sowie um einem gewissen Lenkungscharakter auszuüben".