Mining bemüht sich ums Engergiesparen und gehört seit dem Jahr 2008 zu den Klimabündnis-
und E-GEM-Gemeinden. Im Arbeitskreis wurde ein 10-Punkte-Plan erarbeitet, den man Schritt für Schritt umzusetzen versucht.
Investitionen in erneuerbare Energie, wie Biomasseheizungen, Solaranlagen und Wärmepumpen werden von der Gemeinde bereits seit 1999 gefördert, und zwar in der Höhe von 10% der Landesförderung, mind. € 50,- max. € 220,-.
Bestimmungen der Gemeinde Mining zur
Förderung erneuerbarer Energien
beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2022
Wärmepumpen, Solaranlagen, Pellets- und Hackgutanlagen, Biomasseanlagen
20 % der Landes- oder Bundesförderung, mindestens € 50,- und maximal € 300,-
Im Gemeindegebiet errichtete neue Anlagen bzw. Austausch von alten Anlagen.
Förderungsberechtigt sind Eigentümer von Wohnhäusern in Mining, auch Landwirte und Gewerbetreibende für Privatobjekte, dessen Haus ständig bewohnt wird und nachweislich ein Wohnsitz gemeldet ist. Für die Auszahlung ist ein Nachweis über die Landes- oder Bundesförderung nötig.
Photovoltaik und Speicher
Förderung der Anlage € 30,- pro KWh – maximal € 300,-
Förderung des Speichers € 20,- pro KWh – maximal € 200,-
Förderung rückwirkend ab 01/2022
Ab 2024 ist ein inselfähiger Wechselrichter für die Förderung Voraussetzung.
Im Gemeindegebiet errichtete Anlagen auf Dachflächen sind förderfähig. Zur Auszahlung ist entweder eine Förderzusage oder alternativ die Rechnung (inkl. Leistungsangabe) mit Fotodokumentation nötig.
Mining, am 27.10.2022
für den Gemeinderat
Bürgermeister Josef Zechmeister