Förderung von Solaranlagen und Biomasse-Heizungen und PV-Anlagen

Bestimmungen der Gemeinde Mining zur 

Förderung erneuerbarer Energien

beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2022

Wärmepumpen, Solaranlagen, Pellets- und Hackgutanlagen, Biomasseanlagen

20 % der Landes- oder Bundesförderung, mindestens € 50,- und maximal € 300,-

Im Gemeindegebiet errichtete neue Anlagen bzw. Austausch von alten Anlagen.

Förderungsberechtigt sind Eigentümer von Wohnhäusern in Mining, auch Landwirte und Gewerbetreibende für Privatobjekte, dessen Haus ständig bewohnt wird und nachweislich ein Wohnsitz gemeldet ist. Für die Auszahlung ist ein Nachweis über die Landes- oder Bundesförderung nötig.

Photovoltaik und Speicher 

Förderung der Anlage € 30,- pro KWh – maximal € 300,-

Förderung des Speichers € 20,- pro KWh – maximal € 200,-

Förderung rückwirkend ab 01/2022

Ab 2024 ist ein inselfähiger Wechselrichter für die Förderung Voraussetzung.

Im Gemeindegebiet errichtete Anlagen auf Dachflächen sind förderfähig. Zur Auszahlung ist entweder eine Förderzusage oder alternativ die Rechnung (inkl. Leistungsangabe) mit Fotodokumentation nötig. 

Mining, am 27.10.2022


für den Gemeinderat

Bürgermeister Josef Zechmeister


Link zur Umweltförderung des Landes