Badesee Gundholling

Badesee Gundholling

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Badeaufsicht durchgeführt wird. Eltern haften für ihre Kinder.

Benützungsordnung_2024_quer.pdf herunterladen (0.11 MB)

BADEKARTENVERKAUF: bei der Badeseekasse erhältlich

Wir wünschen euch einen erholsamen und vergnüglichen Aufenthalt an unserem schönen Badesee. 

Badezeit Mai bis September von 9.00 bis 21 Uhr

Eintritt ist bis 18 Uhr zu bezahlen!

große Liegewiese, Umkleidekabinen, Badebuffet, zwei Beach-Volleyball-Plätze, Tischtennis, Spielgeräte für Kinder

EintrittskartenPreisAlter
Tageseintrittskarte Erwachsene€ 3,00ab 16 Jahren
Tageseintrittskarte Kinder€ 1,50ab 8 Jahren
Saisonkarte Erwachsener
€ 30,00
ab 16 Jahren
Saisonkarte Kinder
€ 15,00
ab 8 Jahren
Saisonkarte für Mininger - nur auf
Gemeinde erhältlich



Kinder bis 7 Jahre frei

Diese Beträge werden eingehoben für die Pflege und Reinigung sowie für die Liegewiesenpachtung.

Die Mitnahme von Hunden (bzw. von jeglichen Tieren) ist verboten!

Das Errichten von offenem Feuer (auch außerhalb der Badezeit) ist verboten!

Spielplatz Badesee Gundholling

Wir freuen uns, dass sie das Seeareal Gundholling der Gemeinde Mining besuchen. Wir möchten Sie mit der Benützungsordnung vertraut machen, damit einem erholsamen Aufenthalt in der Anlage nichts mehr im Weg steht. 

B E N Ü T Z U N G S - O R D N U N G 

✓ Am gesamten Gelände gibt es keine Badeaufsicht und die Benützung der Seen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. 

✓ Die Öffnungszeiten sind im Zeitraum von 1.5. bis 15.9. täglich jeweils von 9.00 bis 21.00 Uhr. 

✓ Mit dem Kauf der Eintrittskarte schließen Sie einen Vertrag ab, der die Anerkennung der Benützungsordnung beinhaltet. Die Benützungsgebühren sind an der Kasse ersichtlich. 

✓ Das Betreten der Anlage ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, diese ist bis zum Verlassen der Anlage aufzubewahren und dem Personal auf Verlangen vorzuweisen. 

✓ Für in Verlust geratene oder nicht genutzte Karten wird kein Ersatz geleistet, gelöste Karten können nicht zurückgenommen werden. 

✓ Wechselgeld für die Eintrittskarte ist sogleich zu überprüfen; spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. 

✓ Kinder unter 8 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Anlage besuchen. 

✓ Fahrzeuge aller Art (Räder, Kinderroller, E-Scooter und dgl.) sind außerhalb des eingezäunten Areals abzustellen; der Eingang ist freizuhalten. Für Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen und Fahrzeugen haftet die Gemeinde Mining in keiner Weise. 

✓ Für Abfälle sind die Abfallkörbe zu benützen. 

✓ Das gesamte Seeareal ist reinzuhalten. Das Seeareal dient der Erholung vieler Menschen. Verhalten Sie sich bitte so, dass jeder Besucher möglichst ungestört diese Anlage nutzen kann.

 ✓ Jede Art der Belästigung der Besucher ist zu unterlassen. 

✓ Die Benützung der Toilettenanlagen ist Kleinkindern nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. 

✓ Für Geld und Wertgegenstände (Uhren, Fotoapparate, Schmucksachen usw.) wird keinerlei Haftung übernommen. 

✓ Fundgegenstände sind an der Badekasse abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den hierfür geltenden Vorschriften verfügt.

 ✓ Erste-Hilfe-Material (Verbandsmaterial etc.) kann beim Kassier/der Kassiererin bezogen werden. 

✓ Besucher, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, werden zunächst ermahnt. Bleibt die Ermahnung erfolglos, können Sie aus dem Seeareal durch die Verwaltung für bestimmte Zeit oder auf Dauer vom Besuch des Seeareals Gundholling ohne irgendwelchen Kostenersatz ausgeschlossen werden. 

✓ Die Benutzung der Anlage, seiner Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher. 

✓ Für Personen- und Sachschäden haftet die Gemeinde Mining auf keinen Fall. 

✓ Bei Beschädigungen einer Einrichtung der Anlage ist Schadenersatz zu leisten. Eltern haften für die durch ihre Kinder verursachten Schäden. 

✓ Bei Schulveranstaltungen sind die jeweiligen Aufsichtspersonen (Lehrer usw.) für die Einhaltung der Benützungsordnung verantwortlich. 

✓ Beachvolleyballanlage: die hierzu ausgehängten Platzregeln vom 01.06.2018 mit Erläuterungen sind zu beachten und einzuhalten


V E R B O T E N I S T: 

➢ Mitnahme von Tieren aus sanitätsrechtlichen und veterinärpolizeilichen Gründen 

➢ Füttern von Wasservögeln 

➢ der unbekleidete Aufenthalt (FKK) 

➢ Körperreinigung od. Reinigung der Kleidung im Badesee, insbesondere die Verwendung von Körperpflegemitteln (ausgenommen Sonnenschutz) oder Reinigungsmitteln 

➢ Das Waschen von Fahrzeugen 

➢ Zutritt von Betrunkenen sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten 

➢ Radfahren im gesamten Seeareal 

➢ Ruhestörung (laute Musik, ungebührliches Lärmen und dgl.) 

➢ Zelten, Campieren, Grillen und offenes Feuer – auch außerhalb der Öffnungszeiten 

➢ Fischen (ausgenommen die dafür berechtigten Personen) 

➢ Segeln, Motorbootfahren, Windsurfen; Stand-Up-Paddle, Schlauchboote und Surfbretter (ohne Segel) – sind ausnahmslos nur im größeren der beiden Seen unter Fernhaltung der Uferbereiche gestattet 

➢ Aufkleben und Anbringen von Plakaten und sonstigem Werbematerial sowie deren Verteilung und jegliche nicht ausdrückliche genehmigte Verteilung und gewerbliche Verkaufstätigkeit 

➢ Entsorgen jeglichen Mülls, welcher nicht durch Konsumation im Erholungsareal entstanden ist. Für vorsätzlich herbeigeführte Verunreinigung (z.B. liegengelassener Müll) ist eine besondere Reinigungsgebühr bis zu € 20,- sofort an der Kasse zu bezahlen 

➢ Wegwerfen und Liegenlassen von Gegenständen jeder Art, insbesondere die die Sicherheit der Besucher gefährden könnten bzw. die Anlage verunreinigen 

➢ Überklettern der Einzäunung (wird mit Anzeige geahndet) 

➢ Das Betreten der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke 

➢ Das Parken entlang des Geh- und Radweges (Halte- und Parkverbote sind einzuhalten!)